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Unternehmen sind verpflichtet, für angemessene Schutzmaßnahmen in ihrem Betrieb zu sorgen, um Arbeitnehmer*innen vor einer Infektion zu schützen. Diese Methode des regelmäßigen Testens asymptomatischer Personen bezeichnet man als Screening.

Die Zurverfügungstellung von kostenlosen Schnelltests leistet einen bedeutsamen Beitrag zur Bekämpfung der Pandemie. Sie dient insbesondere der frühzeitigen Erkennung und Unterbrechung von Infektionsketten. Unternehmen stellen allen Mitarbeiter*innen diese Tests – entweder vor Ort oder als Selbsttests für zu Hause – kostenlos zur Verfügung. Dabei sind stets die länderspezifischen Regelungen zu beachten!