(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend "AGB" genannt) gelten für alle Geschäftsbeziehungen mit unseren Kunden (nachfolgend "Käufer").
(2) Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern (§ 14 BGB), juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.
(3) Diese AGB gelten für Verträge über den Verkauf und/oder die Lieferung von beweglichen Sachen ("Waren"), insbesondere, aber nicht ausschließlich, für den Verkauf von Medizinprodukten, In-vitro-Diagnostika (IVD), Haushaltswaren und schnelldrehenden Konsumgütern (FMCG).
(4) Unsere AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Käufers werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als wir ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt haben.
(5) Individuelle Vereinbarungen (z.B. Rahmenlieferverträge, Qualitätssicherungsvereinbarungen, Vertriebsverträge) und Angaben in unserer Auftragsbestätigung haben Vorrang vor den Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
(1) Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.
(2) Ein Vertrag kommt erst mit unserer ausdrücklichen schriftlichen Auftragsbestätigung oder der Auslieferung der Ware zustande.
(1) Alle angegebenen Preise sind Nettopreise in Euro und verstehen sich zuzüglich der jeweils gültigen Umsatzsteuer.
(2) Die Zahlung des Kaufpreises ist sofort nach Vertragsschluss fällig. Andere Zahlungsbedingungen sind nur gültig, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden.
(3) Mit Ablauf der Zahlungsfrist gerät der Käufer automatisch in Verzug. Während des Verzuges ist der Kaufpreis mit dem jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinssatz zu verzinsen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens behalten wir uns vor.
(4) Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur vollständigen Bezahlung vor. Der Käufer ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr berechtigt. Der Käufer darf die Vorbehaltsware jedoch weder verpfänden noch zur Sicherung übereignen. Die aus dem Weiterverkauf der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen des Käufers gegen seine Kunden sowie die aus einem sonstigen Rechtsgrund gegen seine Kunden oder Dritte entstehenden Forderungen bezüglich der Vorbehaltsware (insbesondere Ansprüche aus unerlaubter Handlung und Ansprüche auf Versicherungsleistungen) einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent tritt der Käufer bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an uns ab. Wir nehmen diese Abtretung an.
(1) Aufrechnungsrechte stehen dem Käufer nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind.
(2) Der Käufer kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, soweit seine Ansprüche gegen uns und unsere Ansprüche gegen ihn aus demselben Vertragsverhältnis resultieren.
(1) Liefertermine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich bestätigt wurden.
(2) Die Lieferung erfolgt ab Lager, wo auch der Erfüllungsort für die Lieferung und etwaige Nacherfüllung ist. Wünscht der Käufer die Versendung der Ware an einen anderen Bestimmungsort (Versendungskauf), so trägt er die Kosten der Versendung. Wenn vertraglich nichts vereinbart ist, können wir die Art der Versendung (Verpackung, Versandweg, Transportunternehmen) selbst bestimmen.
(3) Mit der Übergabe der Ware geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung auf den Käufer über. Beim Versendungskauf geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware sowie die Verzögerungsgefahr mit Auslieferung der Ware an den Spediteur oder Frachtführer auf den Käufer über. Im Falle einer vertraglichen Vereinbarung zur Abnahme der Ware ist diese für den Gefahrübergang maßgebend. Die weiteren gesetzlichen Bestimmungen des Werkvertragsrechts bleiben unberührt. Der Übergabe bzw. Abnahme der Ware steht es gleich, wenn der Käufer im Verzug der Annahme ist.
(4) Kommt der Käufer in Annahmeverzug, unterlässt er eine Mitwirkungshandlung oder verzögert sich unsere Lieferung aus anderen, vom Käufer zu vertretenden Gründen, so sind wir berechtigt, Ersatz des hieraus entstehenden Schadens einschließlich Mehraufwendungen (z.B. Lagerkosten) zu verlangen. Hierfür berechnen wir eine pauschale Entschädigung in Höhe von 0,5 % des Nettowarenwertes pro Kalendertag, beginnend mit der Lieferfrist bzw. in Ermangelung einer Lieferfrist mit der Anzeige der Versandbereitschaft der Ware.
(1) Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, richtet sich die Gewährleistung nach den gesetzlichen Vorschriften mit den in den folgenden Absätzen genannten Änderungen.
(2) Der Käufer ist verpflichtet, die Ware unverzüglich nach Erhalt zu untersuchen und etwaige Mängel innerhalb von fünf (5) Werktagen schriftlich zu rügen. Unterlässt der Käufer die rechtzeitige Mängelanzeige, gilt die Ware als genehmigt.
(3) Hinsichtlich der Beschaffenheit der Ware sind nur unsere eigenen Angaben und Produktbeschreibungen sowie die des Herstellers verbindlich, nicht jedoch öffentliche Werbung und Äußerungen Dritter.
(4) Im Falle eines Mangels werden wir die Ware nach unserer Wahl nachbessern oder Ersatz liefern. Im Falle der Nachbesserung sind wir nicht verpflichtet, die erhöhten Kosten zu tragen, die dadurch entstehen, dass die Ware an einen anderen Ort als den Erfüllungsort verbracht wird, sofern dieser Transport nicht dem bestimmungsgemäßen Gebrauch der Ware entspricht.
(5) Wird im Falle der Nachbesserung der Mangel auch nach dem zweiten Versuch nicht beseitigt, so kann der Käufer nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten.
(6) Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab Lieferung. Diese Verjährung gilt nicht für Ansprüche wegen Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflicht), sowie für Ansprüche wegen sonstiger Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung durch uns oder unsere Erfüllungsgehilfen beruhen.
(7) Die Sätze 1 bis 6 gelten nicht, wenn wir den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen haben.
(1) Wir haften uneingeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz. Für leichte Fahrlässigkeit haften wir im Falle von Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit von Personen.
(2) Im Übrigen gilt die folgende Haftungsbeschränkung: Bei leichter Fahrlässigkeit haften wir nur im Falle der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung Sie regelmäßig vertrauen dürfen (Kardinalpflicht). Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist der Höhe nach auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schäden begrenzt, mit deren Entstehung typischerweise gerechnet werden muss. Diese Haftungsbeschränkung gilt auch zugunsten unserer Erfüllungsgehilfen.
(1) Der Käufer ist verpflichtet, alle einschlägigen gesetzlichen Vorschriften über die Lagerung, Weiterverarbeitung und den Vertrieb unserer Produkte einzuhalten.
(2) Bei Rückrufaktionen aufgrund behördlicher Anordnungen oder freiwilliger Maßnahmen sind die Käufer verpflichtet, aktiv an der Durchführung mitzuwirken und auf eigene Kosten unverzüglich zu reagieren.
Ereignisse höherer Gewalt, die die Erfüllung des Vertrages beeinträchtigen, berechtigen uns, die Lieferung um die Dauer der Behinderung hinauszuschieben und bei längerfristigen Verzögerungen ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten, ohne dass hieraus Ansprüche gegen uns hergeleitet werden können. Der höheren Gewalt stehen alle Ereignisse gleich, die für uns unvorhersehbar sind oder die, selbst wenn sie vorhersehbar wären, außerhalb unseres Einflussbereiches liegen und deren Auswirkungen auf die Vertragserfüllung durch zumutbare Anstrengungen unsererseits nicht verhindert werden können. Etwaige gesetzliche Ansprüche des Käufers bleiben hiervon unberührt.
(1) Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
(2) Auf die Verträge ist das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts anzuwenden.
(3) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis ist unser Geschäftssitz.